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Agrar-unternehmensrecht: Der landwirtschaftliche Betrieb im Spannungsfeld zwischen allgemeinem Gesellschaftsrecht und Agrarsonderrecht
Indigo
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Agrar-unternehmensrecht: Der landwirtschaftliche Betrieb im Spannungsfeld zwischen allgemeinem Gesellschaftsrecht und Agrarsonderrecht
Current price: $97.50


Agrar-unternehmensrecht: Der landwirtschaftliche Betrieb im Spannungsfeld zwischen allgemeinem Gesellschaftsrecht und Agrarsonderrecht
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Size: Paperback
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Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft hat insbesondere in dem vergangenen Jahrzehnt zu einer Veränderung des agrarpolitischen Leitbildes geführt. Der bäuerliche Familienbetrieb wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten seine Bedeutung zunehmend verlieren. Dagegen wird das leistungs- und wettbewerbsfähige Unternehmen im ländlichen Raum in den Mittelpunkt der zukünftigen Agrarpolitik von Nationalstaaten und Europäischer Gemeinschaft treten. Diese Entwicklung wird durch die haushaltspolitischen Zwänge sowie den handelspolitischen Druck im Rahmen der WTO noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund überprüft der Autor, ob das nach wie vor zur Anwendung kommende Agrarsonderrecht obsolet geworden oder aufgrund seiner Übereinstimmung mit dem für die Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche geltenden Recht durch diese zu ersetzen ist.
Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft hat insbesondere in dem vergangenen Jahrzehnt zu einer Veränderung des agrarpolitischen Leitbildes geführt. Der bäuerliche Familienbetrieb wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten seine Bedeutung zunehmend verlieren. Dagegen wird das leistungs- und wettbewerbsfähige Unternehmen im ländlichen Raum in den Mittelpunkt der zukünftigen Agrarpolitik von Nationalstaaten und Europäischer Gemeinschaft treten. Diese Entwicklung wird durch die haushaltspolitischen Zwänge sowie den handelspolitischen Druck im Rahmen der WTO noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund überprüft der Autor, ob das nach wie vor zur Anwendung kommende Agrarsonderrecht obsolet geworden oder aufgrund seiner Übereinstimmung mit dem für die Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche geltenden Recht durch diese zu ersetzen ist.


















