
GIVE THE PERFECT GIFT
Erin Mills Town Centre Gift Cards are the perfect choice for your gift giving needs.Purchase gift cards at kiosks near the food court or centre court, at Guest Services, or click below to purchase online.PURCHASE HEREHome
Das Recht auf eine aerztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Indigo
Loading Inventory...
Das Recht auf eine aerztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
By None
Current price: $67.12


By None
Das Recht auf eine aerztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Current price: $67.12
Loading Inventory...
Size: Hardcover
*Product information may vary - to confirm product availability, pricing, shipping and return information please contact Indigo
Das Recht auf Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 erstmals in das System der GKV eingefhrt, obwohl es in Deutschland seit jeher von Patient:innen beansprucht und von Krankenkassen oftmals auch bezahlt wurde. Nachdem Deutschland durch die OECD als Europameister in der Durchfhrung bestimmter Krankenhausbehandlungen und Operationen (z. B. Endoskopien, Kniegelenks-Endoprothesen, Angiographien) bezeichnet wurde, hatte man dabei aus gesetzgeberischer Sicht allerdings nicht die gesetzliche Legitimation der bisherigen gelebten Praxis im Sinn, sondern die gezielte Reduzierung auffllig hufig durchgefhrter Eingriffe. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Voraussetzungen des Anspruchs auf Zweitmeinung gem 27b SGB V und die Rechtmigkeit der dazugehrigen Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA (Zm-RL) und geht darber hinaus der Frage nach, wie die Zweitmeinung als Leistungsrecht aufgrund verfassungsrechtlicher Anforderungen an die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der GKV zu bewerten ist.
Das Recht auf Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 erstmals in das System der GKV eingefhrt, obwohl es in Deutschland seit jeher von Patient:innen beansprucht und von Krankenkassen oftmals auch bezahlt wurde. Nachdem Deutschland durch die OECD als Europameister in der Durchfhrung bestimmter Krankenhausbehandlungen und Operationen (z. B. Endoskopien, Kniegelenks-Endoprothesen, Angiographien) bezeichnet wurde, hatte man dabei aus gesetzgeberischer Sicht allerdings nicht die gesetzliche Legitimation der bisherigen gelebten Praxis im Sinn, sondern die gezielte Reduzierung auffllig hufig durchgefhrter Eingriffe. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Voraussetzungen des Anspruchs auf Zweitmeinung gem 27b SGB V und die Rechtmigkeit der dazugehrigen Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA (Zm-RL) und geht darber hinaus der Frage nach, wie die Zweitmeinung als Leistungsrecht aufgrund verfassungsrechtlicher Anforderungen an die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der GKV zu bewerten ist.



















