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Die nie debattierte Geschichte hinter dem Hanfverbot: Eine Beweisführung
Indigo
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Die nie debattierte Geschichte hinter dem Hanfverbot: Eine Beweisführung
By None
Current price: $24.99


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Size: Kobo eBook
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Eine Beweisführung der Verbotsgeschichte. Die Hanfverbote sind ein Erbe rassistischer Zeiten. Die Geschichte dahinter anzuerkennen und die Konsequenzen daraus zu ziehen, ist notwendig. Denn dieses Gedankengut hat in der heutigen Gesetzgebung nichts mehr verloren. Das hundertjährige Verbot diente nicht der Gesundheit, sondern der Unterdrückung fremder Kulturen. Das Hanfverbot basiert klar auf falschen Angaben, wirtschaftlichem Kalkül und auf Rassismus. Diese Hintergründe zu belegen, ist der Autorin eine Herzensangelegenheit. Weder Gerichte, Strafverfolgungsbehörden noch Mitbürger*innen sollen je wieder über Hanfkonsument*innen und Hanfhändler*innen urteilen dürfen, ohne die Geschichte dahinter zu kennen. Wolfgang Neškovic, ehemaliger deutscher Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, war bereits 1992 überzeugt, «dass die Drogenpolitik anders verlaufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung lässt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.»
Eine Beweisführung der Verbotsgeschichte. Die Hanfverbote sind ein Erbe rassistischer Zeiten. Die Geschichte dahinter anzuerkennen und die Konsequenzen daraus zu ziehen, ist notwendig. Denn dieses Gedankengut hat in der heutigen Gesetzgebung nichts mehr verloren. Das hundertjährige Verbot diente nicht der Gesundheit, sondern der Unterdrückung fremder Kulturen. Das Hanfverbot basiert klar auf falschen Angaben, wirtschaftlichem Kalkül und auf Rassismus. Diese Hintergründe zu belegen, ist der Autorin eine Herzensangelegenheit. Weder Gerichte, Strafverfolgungsbehörden noch Mitbürger*innen sollen je wieder über Hanfkonsument*innen und Hanfhändler*innen urteilen dürfen, ohne die Geschichte dahinter zu kennen. Wolfgang Neškovic, ehemaliger deutscher Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, war bereits 1992 überzeugt, «dass die Drogenpolitik anders verlaufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung lässt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.»


















