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Ein langer Prozess: Roman

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Ein Jurastudent, der Geld brauchte, bekam beim Amtsgericht die Gelegenheit, Nachlasspflegschaften zu übernehmen. Der Student war mit einem Rechtsanwalt befreundet. Auch hatte er eine Freundin, die er später geheiratet hat. Da er chronisch knapp bei Kasse war, ging er immer wieder an die von ihm verwahrten Nachlassgelder. Um die entstandenen Fehlbeträge ausgleichen zu können, spekulierte er mit Aktien, erzielte dabei allerdings nach einigen guten Geschäften nur noch Verluste. Schließlich hatte er insgesamt etwa 400.000 EURO veruntreut. Das fiel dem Nachlassgericht bald auf, und es wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet. Der Strafrichter erließ Haftbefehl, und der Jurastudent wurde in Untersuchungshaft genommen.Im Laufe der Ermittlungen geriet sogar der mit ihm befreundete Rechtsanwalt in Verdacht, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Gegen ihn wurde wegen Geldwäsche ermittelt. Der Jurastudent kam nach einigen Monaten wieder frei. Es folgten Anklage und schließlich eine publikumswirksame Festnahme des Jurastudenten und des befreundeten Rechtsanwalts im Gerichtssaal. Der Jurastudent wurde später verurteilt. Sein Freund ließ seine Verteidigerin wegen der Verhaftung im Gerichtssaal Strafanzeige gegen den Richter erstatten. Dieses Verfahren dauerte dann mehr als dreimal so lange wie das des Jurastudenten, denn zunächst wurden der Amtsrichter und der Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilt. Dann hob der BGH die Urteile auf. Das Landgericht befasst sich erneut mit der Sache und sprach die beiden diesmal frei. Der BGH hob das Urteil hinsichtlich des Richters auf, so dass sich das Landgericht ein drittes Mal mit der Sache befassen musste. Diesmal gab es sich mehr Mühe und sprach den Richter erneut frei. Das ließ der BGH dann unbeanstandet.
Ein Jurastudent, der Geld brauchte, bekam beim Amtsgericht die Gelegenheit, Nachlasspflegschaften zu übernehmen. Der Student war mit einem Rechtsanwalt befreundet. Auch hatte er eine Freundin, die er später geheiratet hat. Da er chronisch knapp bei Kasse war, ging er immer wieder an die von ihm verwahrten Nachlassgelder. Um die entstandenen Fehlbeträge ausgleichen zu können, spekulierte er mit Aktien, erzielte dabei allerdings nach einigen guten Geschäften nur noch Verluste. Schließlich hatte er insgesamt etwa 400.000 EURO veruntreut. Das fiel dem Nachlassgericht bald auf, und es wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet. Der Strafrichter erließ Haftbefehl, und der Jurastudent wurde in Untersuchungshaft genommen.Im Laufe der Ermittlungen geriet sogar der mit ihm befreundete Rechtsanwalt in Verdacht, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Gegen ihn wurde wegen Geldwäsche ermittelt. Der Jurastudent kam nach einigen Monaten wieder frei. Es folgten Anklage und schließlich eine publikumswirksame Festnahme des Jurastudenten und des befreundeten Rechtsanwalts im Gerichtssaal. Der Jurastudent wurde später verurteilt. Sein Freund ließ seine Verteidigerin wegen der Verhaftung im Gerichtssaal Strafanzeige gegen den Richter erstatten. Dieses Verfahren dauerte dann mehr als dreimal so lange wie das des Jurastudenten, denn zunächst wurden der Amtsrichter und der Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilt. Dann hob der BGH die Urteile auf. Das Landgericht befasst sich erneut mit der Sache und sprach die beiden diesmal frei. Der BGH hob das Urteil hinsichtlich des Richters auf, so dass sich das Landgericht ein drittes Mal mit der Sache befassen musste. Diesmal gab es sich mehr Mühe und sprach den Richter erneut frei. Das ließ der BGH dann unbeanstandet.

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