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Erblasserautonomieschutz: Materiell- und verfahrensrechtlicher Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefaehrdungslagen
Indigo
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Erblasserautonomieschutz: Materiell- und verfahrensrechtlicher Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefaehrdungslagen
By None
Current price: $85.99
Original price: $107.15


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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Notwendigkeit sowie der Entwicklung eines materiell- und verfahrensrechtlichen Konzepts zum Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefährdungslagen. Schutzgegenstand bilden (noch) testierfähige Erblasser, welche aufgrund gesundheits- oder situationsbedingter Umstände an gewissen Widerstands- oder Rationalitätsdefiziten leiden und sich daher willensgeschwächt sowie verstärkt suggestibel gegenüber subtilem Beeinflussungsverhalten Dritter zeigen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Schutzkonzept de lege lata durch eine richterliche Rechtsfortbildung anhand einer speziellen Abschlusskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB gewährleistet werden kann. Hierfür wird ein Konzept vorgeschlagen, welches sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht ein gesamtheitliches bewegliches System des Erblasserautonomieschutzes gewährleistet.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Notwendigkeit sowie der Entwicklung eines materiell- und verfahrensrechtlichen Konzepts zum Schutz der Testierfreiheit vor Drittbeeinflussung bei insbesondere altersbedingt typischen Gefährdungslagen. Schutzgegenstand bilden (noch) testierfähige Erblasser, welche aufgrund gesundheits- oder situationsbedingter Umstände an gewissen Widerstands- oder Rationalitätsdefiziten leiden und sich daher willensgeschwächt sowie verstärkt suggestibel gegenüber subtilem Beeinflussungsverhalten Dritter zeigen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Schutzkonzept de lege lata durch eine richterliche Rechtsfortbildung anhand einer speziellen Abschlusskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB gewährleistet werden kann. Hierfür wird ein Konzept vorgeschlagen, welches sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht ein gesamtheitliches bewegliches System des Erblasserautonomieschutzes gewährleistet.


















